Für Unternehmen außerhalb der Finanzdienstleistungsbranche biete ich umfassende Rechtsberatung mit Expertise zum Datenschutz- und IT-Recht an. Neben einer Mandatierung als Rechtsanwalt haben Sie die Möglichkeit, mich zum externen Datenschutzbeauftragten Ihres Unternehmens zu bestellen.
Eine Beauftragung kann sowohl im Wege eines Dauermandats - bspw. als Of Counsel oder extern bestellten Datenschutzbeauftragten Ihres Unternehmens - als auch einzelfallbezogen oder projektbasiert erfolgen.
Gerne erstelle ich für Ihr Unternehmen eine risikoorientierte Gap- und Bedarfsanalyse zu den gesetzlichen Anforderungen zum Datenschutz und Informationssicherheit. Sprechen Sie mich an.
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